Pflegesätze 01.2022 - 12.2022

Heimkostenübersicht vollstationär

Aktuell gültige Pflegesätze (01.01.2022 – 31.12.2022)

Alle Zahlen basieren auf einem Durchschnittsmonat mit 30,42 Tagen.

 

PG1
monatlich

PG 2
monatl.

PG 3
monatl.

PG 4
monatl.

PG 5
monatl.

Pflegebedingte Kosten

1124,63€

1441,91 €

1933,80 €

2446,98 €

2676,96 €

Leistung der Pflegekassen (§43 SGB XI)

125,00 €

-770,00 €

-1.262,00 €

-1.775,00 €

-2.005,00 €

Eigenanteil pflegebedingte Kosten (EEE)

*671,86 €

*671,86 €

*671,86 €

*671,86 €

*671,86 €

Ausbildungsumlage

16,12 €

16,12 €

16,12 €

16,12 €

16,12 €

Umlage gemäß Pflegeberufegesetz

125,94 €

125,94 €

125,94 €

125,94 €

125,94 €

Unterkunft (553,04 €) Verpflegung (425,88 €)

978,92 €

978,92 €

978,92 €

978,92 €

978,92 €

Investitionsfolgekosten Einzelzimmer

702,70 €

702,70 €

702,70 €

702,70 €

702,70 €

Gesamtsumme Eigenanteil pro Monat

2823,31 €

2.495,59 €

2.495,48 €

2.495,36 €

2.495,64 €

*Das Bundesministerium für Gesundheit gesteht ein, dass es systembedingt zu Abweichungen des einrichtungsindividuellen einheitlichen Eigenanteils (EEE) im Cent-Bereich kommen kann. Der EEE gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

 

 

Heimkostenübersicht Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Aktuell gültige Pflegesätze (ab 01.01.2021 - 31.12.2021)

 

PG 2
tägl.

PG 3
tägl.

PG 4
tägl.

PG 5
tägl.

Pflegebedingte Kosten

47,40 €

63,57 €

80,44 €

88,00 €

Ausbildungsumlage

0,53 €

Umlage gemaß Pflegeberufegesetz

4,14 €

Unterkunft und Verpflegung (17,83 € und 13,72 €)

32,18 €

Investitionsfolgekosten Einzelzimmer

23,10 €*
(*werden für die Dauer des Aufenthalts ab Pflegegrad 2 vom zuständigen
Kreis übenommen.)

Leistungen der Pflegekasse für Kurzzeitpflege pro Jahr

1.774 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

Erhöhung der Leistungen aus Mitteln der Verhinderungspflege (§39 SGB XI)*

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Gesamt verfügbare Mittel

3.386 €

3.386 €

3.386 €

3.386 €

Die pflegebedingten Kosten sowie die Altenpflegeausbildungsumlage werden von den Leistungen der Pflegekasse getragen, der Eigenanteil bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (32,18 € pro Tag).

Bitte sprechen Sie unsere Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen an, sie erstellen gerne ein individuelles Angebot zur Kurzzeitpflege.

*Nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

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